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ReisePolice WORLD

ReisePolice WORLD - Auslandskrankenversicherung

Die ReisePolice WORLD Auslandskrankenversicherung wurde entwickelt für Reisende aus Deutschland, die sich bis zu 2 Jahre im Ausland aufhalten. Versicherungsfähig sind auch ausländische Gäste mit vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland, in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Egal, ob Sie ein umfangreiches Versicherungspaket oder nur eine Auslandskrankenversicherung wünschen – mit ReisePolice WORLD bleiben Sie jederzeit flexibel. Durch den Zusatzschutz, bestehend aus Unfall-, Haftpflicht- und Gepäckversicherung, erlangen Sie einen umfassenden Versicherungsschutz.

Die Versicherung richtet sich an folgende Zielgruppen:

  • Studenten, Sprachschüler, Praktikanten & Au-Pairs
  • Work & Travel Teilnehmer (organisiert / selbst gebucht)
  • Backpacker, Globetrotter & Langzeiturlauber
  • nicht entsandte Geschäftsreisende
  • begleitende Familienmitglieder
ab
28,00 €
pro Monat

SONDERTARIF
auf einen Blick

Grundbaustein
Auslandskrankenversicherung

Laufzeit
1 bis 24 Monate

Altersgrenze
55 Jahre

Geltungsbereich
EU, Welt (+/- USA & CAN)

Selbstbehalt
0 EURO

Schutz im Heimatland
bis 8 Wochen pro Versicherungsjahr

Zusatzbaustein
Haftpflicht, Unfall, Gepäck & Unterbrechung

ReisePolice WORLD - LEISTUNGEN

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Verbraucherinformationen.
ReisePolice WORLD - AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG
  • stationäre Behandlungen im Krankenhaus einschließlich Operationen
  • ambulante Heilbehandlungen
  • Röntgendiagnostik
  • Strahlen,- Licht und sonstige physikalische Behandlungen
  • Heilmittel, Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik
  • Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
  • Impfungen, die während des versicherten Aufenthaltes erforderlich werden
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung
  • Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz und vorhandenen Zahnprothesen
  • provisorischer Zahnersatz bzw. provisorische Zahnprothesen nach einem Unfall
  • Herzschrittmacher und Prothesen: Wenn diese während des versicherten Aufenthaltes erstmals erforderlich werden und notwendig sind, um die Transportfähigkeit zu gewährleisten
  • Hilfsmittel, die während des versicherten Aufenthaltes erstmals notwendig werden; Beispiel: Gehhilfen; Miete eines Rollstuhls
  • Maximal fünf ambulante psychoanalytische oder psychotherapeutische Sitzungen
  • Medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen
  • Telefonkosten für Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale der ERV je versicherten Fall
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
  • medizinisch bedingte Schwangerschaftsabbrüche
  • Entbindung oder Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche
  • Heilbehandlungen für das neugeborene Kind bei Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche
  • Wenn die Schwangerschaft während des versicherten Aufenthaltes eingetreten ist:
    - Schwangerenvorsorge einschließlich Ultraschalluntersuchungen
    - ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
    - ambulante oder stationäre Entbindung, Erstattung der Mehrkosten für einen Kaiserschnitt, wenn dieser medizinisch notwendig ist
    - medizinisch bedingte Schwangerschaftsabbrüche
    - Geburtshelfer und Hebammen
    - postnatale Versorgung der Mutter und des Neugeborenen
  • Neugeborene können ab der Geburt versichert werden, Voraussetzung ist, dass ein Elternteil am Tag der Geburt mit einem Tarif zur Auslandskrankenversicherung ReisePolice WORLD versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens 2 Monate nach der Geburt rückwirkend erfolgt.
  • erste telefonische Hilfestellung bei benötigtem psychologischem Beistand aufgrund einer Notsituation
  • Krankenhaustagegeld (als Kostenersatzleistung) bei stationärer Behandlung bis max. 30 Tage ab Beginn der Behandlung 50 € pro Tag
  • Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus bei stationärer Behandlung eines minderjährigen, mitreisenden Kindes
  • Nachleistung im Ausland bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit
  • medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport zum Wohnort im Heimatland oder zum Wohnort im Heimatland nächstgelegene geeignete Krankenhaus
  • Rückführung des Reisegepäcks zum Wohnort im Heimatland im Fall eines Rücktransports
  • medizinisch notwendiger Krankentransport in ein geeignetes Krankenhaus im Ausland und zurück in die Unterkunft bei stationärem Aufenthalt oder ambulanter Erstversorgung
  • Überführung an den vor Antritt des versicherten Aufenthaltes letzten Wohnsitz
  • Bestattung im Ausland, bis zur Höhe die eine Überführung kostet
  • im Todesfall - Rückführung des Gepäcks an des vor Antritt des versicherten Aufenthaltes letzten Wohnort im Heimatland
  • telefonische Beratung zur ärztlichen Versorgung oder zu Arzneimitteln
  • Hin- und Rückreisekosten für einen Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei stationärem Aufenthalt länger als 5 Tage
  • Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus (Darlehen) bis 15.000 €
  • Erstattung von Kosten für eine Notfallbetreuung, wenn die Betreuung minderjähriger Kinder oder betreuungsbedürftiger Personen aufgrund von Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod nicht mehr gewährleistet werden kann
  • Organisation der Rückreise minderjähriger Kinder oder betreuungsbedürftiger Personen und Übernahme der Mehrkosten für die Rückreise, wenn die Betreuung aufgrund von Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod nicht mehr gewährleistet werden kann; alternativ Übernahme der Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort im Ausland
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 10.000 €
  • Heimaturlaubsschutz bei vorübergehender Reiseunterbrechung maximal 8 Wochen pro Versicherungsjahr

ReisePolice WORLD - BEITRÄGE

Die Beitragshöhe hängt von der Gesamtdauer Ihrer Reise ab. Sie haben die Wahl zwischen Europa oder Welt, optional mit oder ohne USA und Kanada.
Beachten Sie die 50%-Regelung, die je nach gewähltem Geltungsbereich gilt.
EUROPA
(1. - 24. Monat)
Beitrag pro Monat EINZELPERSON
KRANKENVERSICHERUNG
0 bis 39 Jahre 28,00 €
40 bis 55 Jahre 35,00 €
SACHVERSICHERUNG (optional)
Auslandsschutz (Komfort) - Haftpflicht, Unfall, Unterbrechung 9,00 €
Auslandsschutz (Komfort-Plus) - Haftpflicht, Unfall, Unterbrechung, Reisegepäck 14,50 €

Europa: Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira und Spitzbergen
Hinweis: Außerhalb dieses Geltungsbereiches gilt der Tarif auch dann, wenn die Aufenthaltsdauer in den übrigen Ländern unter 50 % der Gesamtreisedauer beträgt.

WELTWEIT ohne USA & Kanada
(1. - 24. Monat)
Beitrag pro Monat EINZELPERSON
KRANKENVERSICHERUNG
0 bis 39 Jahre 35,00 €
40 bis 55 Jahre 44,00 €
SACHVERSICHERUNG (optional)
Auslandsschutz (Komfort) - Haftpflicht, Unfall, Unterbrechung 9,00 €
Auslandsschutz (Komfort-Plus) - Haftpflicht, Unfall, Unterbrechung, Reisegepäck 14,50 €

Weltweit ohne USA/Kanada: Gültig, wenn Ihr Aufenthalt vollständig oder zu mindestens 50 % außerhalb der USA/Kanada stattfindet

WELTWEIT mit USA & Kanada
(1. - 24. Monat)
Beitrag pro Monat EINZELPERSON
KRANKENVERSICHERUNG
0 bis 39 Jahre 62,00 €
40 bis 55 Jahre 74,00 €
SACHVERSICHERUNG (optional)
Auslandsschutz (Komfort) - Haftpflicht, Unfall, Unterbrechung 9,00 €
Auslandsschutz (Komfort-Plus) - Haftpflicht, Unfall, Unterbrechung, Reisegepäck 14,50 €

Weltweit mit USA/Kanada: Gültig, wenn Ihr Aufenthalt vollständig oder zu mindestens 50 % in den USA/Kanada stattfindet

ABSCHLUSS & VERTRAG

Das Wichtigste zu den Vertragsmodalitäten.
Abschlussfrist
Ein Abschluss muss vor Reiseantritt erfolgen. Der Vertrag gilt für die vereinbarte Dauer.
Zahlweise
Zahlungsarten: SEPA-Lastschrift, Kreditkarte. Die Zahlweise ist einmalig.
Bestätigung
Sie erhalten den Versicherungsschein (dt/en) sofort nach Abschluss per E-Mail.
Verlängerung
Eine Vertragsverlängerung ist nicht möglich. Versichern Sie stets die gesamte Reisezeit.
Kündigung
Die Kündigung erfolgt bei vorzeitiger Rückreise und einem Nachweis monatsgenau.
Rückerstattung
Bei vorzeitiger Beendigung der Reise ist eine anteilige Erstattung der Prämie möglich.

ReisePolice WORLD - VERBRAUCHERINFORMATIONEN

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Details zu unserer Reiseversicherung.

VERSICHERER & RISIKOTRÄGER

Möchten Sie einen Schaden oder Leistungsfall melden? Hier finden Sie sachkundige Unterstützung bei Krankheit, Unfällen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen.

ERGO Reiseversicherung AG

ERGO Reiseversicherung AG (ERV)

Postanschrift:
Thomas-Dehler-Straße 2
81737 München

Notrufservice / Schadenmeldung

24-h-Notrufnummer
+49 89 4166 -1010


Schadenmeldung per E-Mail:
contact@ergo-reiseversicherung.de

FAQ - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Antworten auf oft gestellte Fragen (FAQ)
Wer ist versicherungsfähig und was ist bei Versicherungsabschluss zu beachten?
Der Versicherungsschutz muss vor Reiseantritt für die gesamte Dauer der Reise gebucht werden. Sie können einen Versicherungsvertrag abschließen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Hauptwohnsitz) in Deutschland oder in einem der nachfolgenden EU/EWR Länder haben: Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Tschechien.
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